Diese Frage hatte vor kurzem ein hessisches Verwaltungsgericht zu klären. Der Vorwurf: die Finanzbeamten hätten aufgrund „paranoid – querulantischer Störungen“ gegen eine Verfügung protestiert, welche Steuersünder mit hohem einkommen schonen sollte. Ein abschließendes Gutachten jedoch erklärte, dass die Beamten völlig „normal“ seien und eigentlich nur ihren Dienstherren auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit hingewiesen haben. Nun…