StaRUG? Entscheider und Berater tragen persönliches Haftungsrisiko

StaRUG? Seit 01. Januar 2021 gilt das reformierte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Dieses stellt weitreichende Anforderungen an Entscheider, Geschäftsführer, Steuer- und Unternehmensberater. Wurden im Unternehmen Pensionsansprüche mit einer Rückdeckungsversicherung in Form einer Lebensversicherung abgesichert, gilt es jetzt zu handeln.

Der Grund: Viele Lebensversicherungen zahlen nicht die Summe, mit der die Unternehmen kalkuliert haben. Somit kann es zu einer bilanziellen Unterdeckung kommen, die das gesamte Unternehmen gefährdet. Entscheider und Berater tragen unter Umständen sogar ein persönliches Haftungsrisiko. Informieren Sie sich jetzt über die Auswirkungen des StaRUG.

Pensionszusagen und Lebensversicherung
Handeln Sie jetzt, wenn Ihr Unternehmen Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen abgesichert hat.

Das reformierte StaRUG verpflichtet Entscheider in Unternehmen, Risiken genau zu prüfen und frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Im Interview mit der Finanzjournalistin Carola Ferstl erfahren Sie, welche Auswirkungen das StaRUG für Sie als Entscheider konkret hat.

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