Anlegerschutz ohne Samthandschuhe

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Ein neues Gesetz verpflichtet die Finanzaufsicht BaFin zu mehr Anlegerschutz. Jetzt zeigt sich: Die Beamten nehmen ihre Aufgabe ernst. Aber können die Aufseher ihren strengen Kurs in der Praxis wirklich durchziehen?

Elisabeth Roegele ist eine Freundin klarer Worte. Das macht sie Ende Juli deutlich: Bonitätsanleihen gehörten „nicht in die Hände von Privatkunden“, sagte die seit Mai 2015 für die Wertpapieraufsicht zuständige Direktorin der Finanzaufsicht BaFin. Weil die Bonitätsanleihen kompliziert sind, habe sie „erhebliche Bedenken“ – zumal der Name „Anleihe“ in die Irre führe, schließlich seien die Produkte deutlich riskanter als klassische Zinspapiere.

Streng genommen gehören sie in die Kategorie der Zertifikate, bei denen Sparer ihr Geld nicht wiedersehen, wenn der Emittent pleitegeht – das bekamen viele deutsche Anleger erstmals nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 zu spüren. Darüber hinaus besteht bei Bonitätsanleihen gleich ein doppeltes Insolvenzrisiko: Die Rückzahlung hängt von der Finanzkraft eines oder mehrerer „Referenzunternehmen“ ab: Können sie Kredite nicht mehr bedienen, droht Anlegern ein Totalverlust.

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