50 legale Steuertipps für Unternehmer

Steuertipps_Steuer_Steuer-absetzenDie einfachste Methode, Liquidität zu sichern, lautet: weniger Steuern zahlen. Was Sie noch vor Silvester in die Wege leiten sollten, um Ihre Abgabenlast für 2014 zu minimieren.

Wissen Sie, wie Sie die Kosten für die Weihnachtsfeier am besten von der Steuer absetzen? Warum Vermieter am besten drei Konten führen sollten? Oder dass Sie in 2015 anstehende Reparaturen schon jetzt steuerlich geltend machen können?

Unsere Steuerexperten Raimund Diefenbach und Reinhard Klimasch haben 50 Tipps zusammengetragen, wie sie dieses Jahr noch kräftig Steuern sparen können. Mit Beispielrechnungen und Bewertung des Sparpotentials.

    • 1. EINKAUFEN UND SPAREN
      Schnell und effektiv die Steuerlast zu senken, funktioniert auch mit kleinen Investitionen: Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung oder Software – was nicht mehr als 410 Euro netto kostet, ist sofort absetzbar. Wer erst später sparen will, kann die Anschaffungen auch über ihre Nutzungsdauer abschreiben. Sparpotential: mittel. Schnell umsetzbar.

 

    • 2. FRISTEN FÜR DIE RENTE
      Wer sich als GmbH-Chef eine Firmenpension gönnen will, sollte dies frühzeitig planen. Erst zehn Jahre nach der Zusage und entsprechenden Rückstellungen in der Bilanz darf die Rente fließen. Wer die Frist nicht einhält, muss alles als verdeckte Gewinnausschüttung nachversteuern. Bei Jungunternehmern gelten bis zu 15 Jahre: Sie dürfen sich die Firmenrente erst fünf Jahre nach Gründung beziehungsweise drei Jahre nach Kauf eines bestehenden Unternehmens genehmigen. Sparpotential: groß. Nicht zu aufwendig.

 

    • 3. LOHNENDE PRÜFUNG
      Kapitalgesellschaften mit mindestens 50 Mitarbeitern, 4,86 Millionen Euro Bilanzsumme oder 9,68 Millionen Euro Umsatz müssen den Jahresabschluss von Experten testieren lassen. Die Kosten gehören als Rückstellung in die Bilanz. Eine Prüfung kann auch kleineren Unternehmen Steuern senken helfen, etwa, wenn es um die Bonität in Bankverhandlungen geht. Sparpotential: mittel, schnell umsetzbar.

 

    • 4. ABSCHIED AUF RATEN
      Firmenpension von der eigenen GmbH einstreichen, weiterarbeiten und Gehalt kassieren? Die Richter des Bundesfinanzhofs erkannten darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (Az.: I R 60/12) – mit teuren Steuerfolgen. Besser die Pensionszahlung bis zum endgültigen Ausstieg verschieben oder auf das Gehalt anrechnen lassen. Die eleganteste Lösung: volle Pension kassieren und mit der GmbH einen Beratervertrag schließen. Sparpotential: groß. Nicht zu aufwendig.

 

  • 5. ÜBER DIE GRENZE
    Unternehmer, die Maschinen, Anlagen oder Patente in eine ihrer Niederlassungen jenseits der Grenze bringen, sollten sich per Einspruch dagegen wehren, dass sie hierfür Steuern zahlen müssen. Hintergrund: Die Wirtschaftsgüter müssen beim Verlassen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Teilwert angesetzt werden – also unter Aufdeckung der stillen Reserven. Dies verstößt gegen die im EU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten, so das Finanzgericht Düsseldorf. Es hat das Problem an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet (Az.: C-657/13). Sparpotential: Sehr groß. Ein Tipp für Steuerstrategen.

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