Das Geschäft mit der Lohnsteuer

Der Staat kassiert automatisch Monat für Monat von allen die arbeiten gehen Lohnsteuer. Das wissen alle, die schon einmal einen Gehaltszettel in der Hand hatten. Was allerdings nur wenige wissen, der Staat nimmt „mehr“ als ihm zusteht. Jeder hat das Recht sich das zu viel bezahlte Geld mittels einer Steuererklärung zurück zu holen. Aus verschiedenen Gründen macht das aber nur jeder dritte Deutsche. Aber warum? Weshalb verzichten so viele auf ihr hart verdientes Geld? In Durchschnitt sind das pro Steuererstattung 800 Euro, wenn man den Angaben des Statischen Bundesamtes Glauben schenkt.

Soviel steht fest, niemand zwingt einem eine Steuererklärung abzugeben. Selbstverständlich gibt es immer wieder Fälle, wo eine Steuerschuld auftritt. Dies ist ärgerlich, aber soll man deshalb Jahr für Jahr darauf verzichten? Wer Angst davor hat, dass er eventuell drauf zahlen muss sollte die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Der Aufwand einer Steuererklärung lohnt sich alle mal, auch wenn das Einkommen gering ist und die Formulare etwas kompliziert sind, wenn man sich in der Materie nicht auskennt.

Table, bei dem die Ergebnisse der Studie mit Vertretern der deutschen Wirtschaft und der ungarischen öffentlichen Hand im Hinblick auf die ungarischen Steuergesetze 2014 diskutiert werden.

Was kann alles abgeschrieben werden?

Wer sich ein bisschen damit beschäftigen, wird staunen was man in die Erklärung alles mit rein packen kann. Angefangen von Werbungskosten bis hin zu Sonderausgaben. Unter Werbungskosten versteht man Ausgaben, die 1000 Euro im Jahr übersteigen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Berufskleidung oder Fachliteratur. Ein Tipp: Immer die Belege und Rechnungen gut aufheben, das Finanzamt hat das Recht diese bis zu sieben Jahre später noch zu überprüfen. Wer Ausbildungskosten hat oder Kirchensteuer bezahlen muss, kann diese zusammen mit Spenden unter Sonderausgaben abschreiben. Unter Außergewöhnliche Belastungen können Ausbildungskosten von Kindern, Scheidungskosten oder Beerdigungskosten angeführt werden. Zu dem können hier auch Kosten aufgrund einer Behinderung und Pflegekosten für die Eltern abgeschrieben werden.

Noch etwas wissenswertes:

Arbeitnehmer die eine freiwillige Lohnsteuererklärung beim zuständigen Amt abgeben sind an keine Frist gebunden. Allerdings kann die Antragsveranlagung nur vier Jahre im nach hinein berücksichtigt werden. Das Eingangsdatum am Finanzamt ist hierfür ausschlaggebend. Wer also die letzten vier Jahre keine Lohnsteuererklärung abgegeben hat, sollte sich gründlich überlegen ob er dies nicht doch noch machen sollte. Warum sollten wir alle den Staat zusätzlich zu den vorgebende Steuern mit Geld füttern?

 

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