Bürokratieentlastungsgesetz IV: Bürokratieabbau oder Gefahr für Steuerhinterziehung?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen jährlich um fast eine Milliarde Euro entlasten. Doch könnte es gleichzeitig Steuerhinterziehern in die Hände spielen? Experten schlagen Alarm.
Bürokratieentlastungsgesetz IV: Bürokratieabbau oder Gefahr für Steuerhinterziehung?

Kleine Unternehmen kämpfen mit wachsender Bürokratie: Das Bürokratieentlastungsgesetz soll Entlastung bringen, doch der Nutzen bleibt fraglich. (Foto: iStock.com/DesignRage)

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt: „Die Bürokratie würgt uns ab!“ Vor allem kleine und mittlere Unternehmen ächzen unter der Last stetig wachsender Bürokratie – mehr Papierkram, weniger Zeit für die eigentliche Arbeit. Eine Umfrage des ZDH unter 10.630 handwerklichen Betrieben zeigt: Über die Hälfte (58-Prozent) der Betriebe empfindet die Selbständigkeit wegen der Bürokratie als immer unattraktiver – ein alarmierendes Zeichen!

Heino Fischer, Tischler aus Kiel, fasst es so zusammen: „Es kann doch nicht sein, dass die Politik Jahr für Jahr Erfolge beim Bürokratieabbau verkündet und ich das Gefühl habe, dass die Belastung für meine Mitarbeiter und mich immer größer wird.“

Bürokratieentlastungsgesetz IV – Entlastung oder Tropfen auf den heißen Stein?

Nun soll endlich Abhilfe kommen. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV will die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand erheblich minimieren und den Unternehmen mehr Freiräume schaffen. Das Gesetz ist in Kraft und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann verspricht eine Ersparnis von fast einer Milliarde Euro für die deutsche Wirtschaft. Doch bringen die neuen Vorschriften tatsächlich die erhoffte Entlastung?

Inhalt und Nutzen des Gesetzes für Unternehmen

Das Gesetz umfasst 62 Artikel und betrifft Bereiche von Steuerrecht über Arbeitsrecht bis hin zum Umweltrecht. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen sind:

  • Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Die Fristen für die Aufbewahrung von Buchungsbelegen werden von zehn auf acht Jahre reduziert, was zu Einsparungen bei Lagerkosten und der elektronischen Speicherung führt. Dies soll die Wirtschaft jährlich um rund 626 Millionen Euro entlasten. Auch nationale und europäische Meldepflichten werden vereinfacht.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater: Eine zentrale Datenbank für Vollmachten erleichtert den Prozess für rund 1,9 Millionen Arbeitgeber und spart Zeit und Aufwand.

  • Streichung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige: Diese Maßnahme spart jährlich etwa 62 Millionen Euro und reduziert den Zeitaufwand der Bürger um drei Millionen Stunden.

  • Erleichterung bei digitalen Rechtsgeschäften: Schriftformerfordernisse werden auf Textformerfordernisse herabgesetzt, sodass E-Mails oder SMS als rechtsgültig anerkannt werden, was die Digitalisierung vorantreibt. Arbeitgeber können künftig die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen per E-Mail mitteilen, was eine vereinfachte, digitale Kommunikation ermöglicht.

  • Digitale Steuerbescheide: Steuerbescheide sollen künftig digital zugestellt werden, was den Papierverbrauch drastisch reduziert.

Mehr Schein als Sein: Kleine Entlastung – große Herausforderungen bleiben

Doch wie viel Entlastung bringen diese Änderungen wirklich? Der Ökonom Klaus-Heiner Röhl vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezeichnet das Gesetz als „kleinen Schritt“ und die Einsparungen als „Tropfen auf den heißen Stein“.

Auch SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi übt Kritik: Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen um zwei Jahre bringt einem Unternehmen nur etwa 24 Euro Einsparung pro Jahr – eine kaum spürbare Entlastung. Schon jetzt würden in vielen Unternehmen Buchungsbelege zudem nur noch digital archiviert, so Schrodi.

Markus Lüke, Geschäftsführer von Dirostahl in Remscheid, sieht die wahren Herausforderungen nicht im Bürokratieabbau, sondern in neuen gesetzlichen Anforderungen wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESG-Kriterien oder der IT-Sicherheitsverordnung der EU: „Es rollt eine Welle neuer Gesetze auf uns zu“, warnt Lüke, „die alle mehr Arbeit machen würden“.

Ein Geschenk an Kriminelle: Offene Türen für Steuerhinterziehung?

Ein weiteres Problem des Gesetzes sind die potenziellen Auswirkungen auf die Steuererhebung. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre erschwert eine Prüfung von Steuerunterlagen im neunten und zehnten Jahr. Michael Schrodi warnt: „Die Aufbewahrungspflicht hatte einen klaren Zweck, nämlich Steuerbetrügereien zu verhindern. Die Verkürzung erschwert die Aufdeckung von Steuerhinterziehungen.“

Auch Anne Brorhilker, ehemalige Chefermittlerin im Fall Cum-Ex und heute bei der NGO „Finanzwende“, sieht erhebliche Risiken: Fehlen diese Dokumente, verschwinden auch die Steuermilliarden, die möglicherweise hinter den Betrügereien stecken. Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, kritisiert, dass das Gesetz Straftätern Tür und Tor öffnet und die Mittel des Rechtsstaats aufs Spiel setzt.

Fazit: Bürokratieabbau auf dünnem Eis

Dies zeigt: Insgesamt bietet das Bürokratieentlastungsgesetz zwar kleine Entlastungen für Betriebe, – wie bei der Reduzierung von Papierbergen und Lagerkosten – doch die tatsächliche Wirkung ist begrenzt. Insbesondere die Auswirkungen auf die Steuererhebung und die potenziellen Risiken für Steuerhinterziehung werfen ernste Fragen auf. Durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen könnte es schwieriger werden, Steuerhinterziehung rechtzeitig aufzudecken. Das Finanzministerium rechnet bereits mit Steuerausfällen von rund 200 Millionen Euro jährlich.

Es bleibt abzuwarten, wie gut Bürokratieabbau und Steuerprävention miteinander vereinbar sind. Wirtschaftsminister Robert Habeck gibt sich optimistisch: „Das Entbürokratisierungsgesetz ist eine Frage, welches Land wir sein wollen. Ein Land von Misstrauen oder ein Land von Vertrauen und unternehmerischer Verantwortung?“ Hoffen wir, dass er mit dieser Einschätzung richtig liegt.

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