Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028, doch nicht alle Koalitionspartner sind zufrieden. Während die SPD eine Verschärfung fordert, warnen die Liberalen vor den Folgen für den Wohnungsbau. Der Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und die Herausforderungen für Mieter und Vermieter.
Wer in den nächsten vier Jahren in ein gefragtes Wohngebiet zieht, kann weiterhin auf die Mietpreisbremse setzen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Vermieter bei neuen Verträgen nicht übermäßig hohe Preise verlangen dürfen. Während sie in einigen Regionen schon Mitte 2025 auslaufen sollte, plant Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine Verlängerung bis Ende 2028.
In der Ampel-Koalition löst dies nicht überall Begeisterung aus, denn im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ beschlossen. Die baupolitischen Sprecherinnen der Grünen, Christina-Johanne Schröder und Julia Verlinden, drängten sofort auf die Einhaltung des Vertrags. Allerdings bleibt nicht viel Zeit, um im Bundestag noch Änderungen durchzusetzen. Auch andere Koalitionsversprechen zum Schutz von Mietern sind noch offen.
Die Mietpreisbremse im Detail
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und setzt Grenzen für Mietpreise bei neuen Verträgen. Vermieter dürfen in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten im Grundsatz maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Welche Regionen betroffen sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Schlupflöcher, die der Deutsche Mieterbund wiederholt kritisiert hat. So ist die Regelung nicht auf Wohnungen anwendbar, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Mit der Zeit fallen daher immer mehr Neubauten unter diese Ausnahme. Auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung bleibt außen vor. Wenn der Vormieter bereits einen höheren Betrag zahlen musste als laut Mietpreisbremse erlaubt, darf der Vermieter vom neuen Mieter ebenfalls denselben Betrag verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, jedoch können Vermieter einen Zuschlag erheben.
Wirkung der Mietpreisbremse
Die Begrenzung habe den Anstieg der Mieten in den betroffenen Regionen „zumindest moderat verlangsamt“, teilt das Justizministerium mit. Eine Anfang 2019 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Ministeriums bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare Wirkung. Der Effekt liege jedoch nur zwischen zwei und vier Prozent. In Zahlen ausgedrückt: Wer heute 1000 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 1020 bis 1040 Euro monatlich bezahlen. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter an die Preisbremse, und Mieter klagten nicht unbedingt.
Änderungen in Aussicht
Buschmann plant, höhere Hürden zu schaffen: Wenn die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet wiederholt Anwendung finden soll, müssen neue Anforderungen für die Begründung gelten. So müsste das Land beispielsweise darlegen, was unternommen wurde, um den Mietmarkt in der Region zu entspannen. Dies soll sicherstellen, dass die Verlängerung einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält, wurde aus dem Justizministerium verlautbart.