Audi Abgasskandal

 LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A6 3.0 l V6 TDI mit Urteil vom 07.09.2021 Schadensersatz in Höhe von rund 24.500,00 € zu

 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, eine weitere positive Entscheidung im Audi Abgasskandal erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertretenen Audi A6 – Fahrer Schadensersatz in Höhe von rund 24.500,00 € zuerkannt. „Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten jetzt unbedingt handeln, nachdem in vielen Fällen bereits Ende 2021 die Verjährung eintreten könnte“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Der Volkswagen-Konzern manipulierte nicht nur bei den Dieselmotoren des Typs EA189, die sich seit nunmehr rund 5 Jahren in der öffentlichen Diskussion befinden. Auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor der Audi AG bestückten Premium-Modelle des Konzerns sind vielfach mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Bereits seit einiger Zeit werden daher auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in denen durch die Audi AG entwickelte Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth erhielt ein Rückrufschreiben, womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.

Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „In der Klage wurden diverse unzulässige Techniken bei dem 3-Liter Motor bemängelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte können für die betroffenen Kunden von VW, Audi und Porsche inzwischen die notwendigen Tatsachen ausreichend detailliert dargestellt werden, um Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG erfolgversprechend geltend zu machen.

Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortrag der Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung vom sittenwidrigen Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, einmal mehr fest, dass die Audi AG gehalten gewesen wäre, anhand von detaillierten Darlegungen ihre Sicht der Dinge zu schildern. Nachdem sich die Audi AG wiederum bedeckt hielt, wurde die Audi AG zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 24.441,92 € gegen Rücknahme des Audi A6 verurteilt.

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, zeigt damit erneut, dass es sich für die Audi AG im Dieselskandal zuspitzt. Bereits in einem durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 € zuerkannt. Ebenso entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 26.02.2021 zum Az.: 4 O 1981/20, in einem weiteren Verfahren der Nürnberger Rechtsanwälte, in welchem ein manipulierter Audi A8 streitgegenständlich war. Auch für einen VW Touareg konnten die erfahrenen Praktiker ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 31.08.2021, 4 O 7555/20, erstreiten, bei dem der betroffene Mandant rund 60.000 € Schadensersatz erlangte.

„Das aktuellste Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021 ist dabei sogar bereits rechtskräftig. Denn Audi ging nicht einmal mehr in Berufung, weil man offensichtlich eine Entscheidung des OLG Nürnberg verhindern will“, merkt Rechtsanwalt Göpfert abschließend an.

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche mit 3,0 Liter Motoren sollten ihre Schadensersatzansprüche konsequent verfolgen und durchsetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl müssen Betroffene rasch handeln. Nachdem es bereits 2018 zu ersten Rückrufen kam, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährungsfrist ansetzen. Danach drohen Ansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen.

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