Lebensversicherung: Beitragsgarantie vor dem Aus

Wird der Vorschlag der Aktuarvereinigung umgesetzt, so sinkt der Rechnungszins in der Lebensversicherung ab dem kommenden Jahr auf höchsten 0,5 Prozent. Verschiedene Experten sind sich einig, dass damit die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie bei Riester-Policen und der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr darstellbar ist. Der GDV schlägt deshalb vor, die Garantien auf 80 Prozent abzusenken. Der Bund der Versicherten sieht darin eine Bankrotterklärung der Versicherungswirtschaft.Zum Jahresanfang 2021 soll der Rechnungszinssatz in der Lebensversicherung von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent sinken. Das hat die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfohlen. Festgelegt wird der Zinssatz durch das Bundesfinanzministerium (BMF) nach den Vorgaben des § 5 DeckRV. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Beitragsgarantie ist nicht mehr darstellbar

Wie sich die mögliche Zinssenkung auf die Versicherungsverträge auswirken würde, hat die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH berechnet.

In ihren „Infinma news 1/2020“ zeigen die Analysten zwei Beispiele für eine gemischte Kapitalversicherung mit gleichhoher Todes- und Erlebensfallsumme und 3.000 Euro Jahresbeitrag bis Endalter 67. Weitere Parameter sind Stückkosten von 36 Euro, vier Prozent Verwaltungskosten sowie zwischen einem und vier Prozent Abschlusskosten.

Im ersten Beispiel schließt ein 30-Jähriger über eine Laufzeit 30 Jahre ab. Hier ist ein Rechnungszins von zwei Prozent erforderlich, um eine Bruttobeitragsgarantie darstellen zu können. Bei einem 55-Jährigen mit zwölf Jahren Laufzeit reichen je nach Abschlusskosten zwei, drei oder vier Prozent nicht aus, um dem Kunden die Rückgabe seiner Beiträge zu garantieren.

Kosten senken hilft nur bedingt

Die zugrunde gelegten vier Prozent Verwaltungskosten sind allerdings weit über dem Durchschnitt. Die einzelnen Versicherer lagen 2018 laut Map-Report zwischen 0,7 und 10,8 Prozent, der Mittelwert ging auf 2,24 Prozent zurück. Der Marktführer, die Allianz Lebensversicherungs-AG, kam auf 0,9 Prozent (21.10.2019).

Aber auch ohne Stückkosten und jeweils zwei Prozent Abschluss- und Verwaltungskosten wird mit 31.812 Euro nach zwölf Jahren die Beitragssumme von 36.000 deutlich verfehlt, rechnet Infinma vor. Selbst ein Honorartarif könne bei kurzer Laufzeit und niedrigem Rechnungszins die vollständige Prämienrückzahlung nicht garantieren.

Höchsteintrittsalter bei Riester-Rentenversicherungen verschoben

Nach der letzten und der vorletzten Verringerung der Rechnungszinsen mussten manche Anbieter von Riester-Rentenversicherungen bereits das Höchst-Eintrittsalter herabsetzen, weil bei den kürzeren Laufzeiten die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie nicht mehr darstellbar war. Manche Lebensversicherer haben das Geschäft ganz eingestellt (1.6.2016).

Nun droht der ganzen Branche das Aus bei Produkten mit Beitragsgarantie. Das betrifft neben dem Geschäft mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Gehaltsumwandlung.

Mit 0,5 Prozent oder auch den noch im Gespräch befindlichen 0,25 Prozent Rechnungszins werde es „sehr schwer“, die Beitragssumme zu erreichen. Das sagte Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH, der Süddeutschen Zeitung.

Würden nur noch 80 Prozent der Beiträge garantiert werden, könnten die Versicherer im Geschäft bleiben (VersicherungsJournal Medienspiegel 8.11.2019).

Bei einer Absenkung des Höchstrechnungszinses […] ist der einkalkulierbare Zinsertrag zu gering, um eine Bruttobeitragsgarantie zu Rentenbeginn geben zu können.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

GDV fordert Absenken der Garantie auf 80 Prozent der Beiträge

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) findet den Vorschlag der Aktuare „nachvollziehbar“ und fordert ebenfalls, die Beitragsgarantie für neu abgeschlossene Riester-Rentenversicherungen zu lockern (11.12.2019).

Das hat der Verband in einem Rundschreiben bekräftigt, aus dem Infinma zitiert. „Bei einer Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent oder 0,5 Prozent ist der einkalkulierbare Zinsertrag zu gering, um eine Bruttobeitragsgarantie zu Rentenbeginn geben zu können.

Künftig sollen Produkte mit einer einheitlichen gesetzlichen Mindestgarantie von 80 Prozent der Beiträge in der bAV/BZML und 80 Prozent der Beiträge und Zuzahlungen bei Riester-Renten jeweils zu Rentenbeginn zum Einsatz kommen können.“

Die desolate Lage der Lebensversicherer gibt derzeit keine Hoffnung auf nennenswerte Überschüsse.

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e.V.

Bund der Versicherten ist entsetzt

Den Bund der Versicherten e.V. (BdV) „entsetzt“ diese Forderung, denn damit werde ein Kernversprechen eines Riester-Vertrags ausgehöhlt. BdV-Vorstandssprecher bezeichnet das als „eine Bankrotterklärung der Versicherungswirtschaft“. Mit dem Senken des garantierten Beitragserhalts werde nur noch ein Verlust garantiert.

Hinzu könnten Überschüsse kommen, die aber angesichts der schwierigen Ertragslage auf absehbare Zeit keine ausgleichenden Zusatzleistungen lieferten. „Die desolate Lage der Lebensversicherer gibt derzeit keine Hoffnung auf nennenswerte Überschüsse“, ist Kleinlein überzeugt.

Er kritisiert: „Auch auf Druck der Versicherer wurde bei Einführung der Riester-Rente seinerzeit der Beitragserhalt Pflicht. Es ist erbärmlich, dass die Versicherer sich das nun nicht mehr zutrauen. Sie höhlen damit ein ohnehin schon angeschlagenes Produkt und das Vertrauen ihrer Versicherten weiter aus.“

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