„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Logo_Neuwirth Finance_NewsletterDer aktuelle Neuwirth Finance Zins-Kommentar

 

Bereits im März 2016 berichteten wir unter dem Titel „Blinder Aktionismus der EU-Bürokraten“ über die sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union. Das neue Gesetz, das für eine Verschärfung der Immobilienkreditvergabe sorgte, löste aufgrund steigender Ablehnungsquoten große Verunsicherung bei den Banken aus. Der Bundesrat möchte jetzt nachbessern. Erfahren Sie in der heutigen Ausgabe des Zinskommentars warum Veränderungen der neuen EU-Richtlinie unbedingt notwendig sind.

 

 

Markt-Monitoring und Ausblick
Kurzfristiger Zins: Der 3-Monats-Euribor steht aktuell bei -0,311% und ist somit abermals leicht gesunken. Ein leichtes Abfallen in Richtung -0,4 % halten wir nach wie vor für sehr wahrscheinlich. Dies ist der aktuelle Stand der Einlagenfazilität der EZB.

Langfristiger Zins: Der 10jährige SWAP-Satz liegt derzeit bei 0,427 % und ist in den letzten Wochen wieder leicht nach oben gependelt. Durch BREXIT erwarten wir weiterhin niedrige SWAP-Sätze zwischen 0,20% – 1,00%.

 

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Besonders Familien und Rentner auf der Suche nach einer Immobilienfinanzierung scheint das neue Gesetz immer mehr zu benachteiligen. Denn hinter der Richtlinie steht eine gravierende Änderung: Die Immobilie selbst spielt bei der Besicherung eines Kredits keine besondere Rolle mehr. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Kunde den Kredit in der verabredeten Frist zurückzahlen kann. So verwies die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann auf den Fall eines älteren Ehepaars, das keinen Kredit für einen altersgerechten Umbau seines schuldenfreien Hauses von der Bank erhalten hätte. Unter der statistischen Auswertung der Lebenserwartung wurde es als unwahrscheinlich angesehen, dass das Ehepaar den Kredit vollständig zurückzahlen könne. Genau so ist es, wenn jüngere Familien Nachwuchs planen und ein Elternteil vorübergehend nur Teilzeit arbeitet. Diese Situation könnte sich negativ darauf auswirken, den Schuldendienst zu leisten. Das grenzt an Diskriminierung.

 

Auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bayern entstand ein Gesetzesentwurf, der im Kern die Konkretisierung der „Wahrscheinlichkeit“, ob ein Darlehensnehmer seinen Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag auch nachkommen kann, verbessern soll. Laut dem hessischen Finanzminister Thomas Schäfer sind die Ablehnungsquoten auf 20 bis 25 Prozent gestiegen. Noch wehrt das Bundesverbraucherministerium ab und pocht darauf, die Folgen der neuen EU-Richtlinie in Ruhe zu analysieren. Solange keine soliden Datensätze vorliegen, sollte man auf Schnellschüsse verzichten, bat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Christian Lange. Bis jetzt wurde der Gesetzesentwurf der Bundesländer an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

 

Die neue Richtlinie ist mit der Intention, die Verbraucher vor Risiken der Immobilienfinanzierung zu schützen, ins Leben gerufen worden. Doch damit ist der Gesetzgeber weit über das Ziel hinausgeschossen, sodass trotz niedriger Zinsen sich viele keinen Immobilienkredit mehr leisten können. Die eigene Immobilie aber ist gerade für die Altersvorsorge ein wichtiger Baustein. Es ist wünschenswert, dass das Ministerium im Dialog mit der Kreditwirtschaft eine Lösung findet und die Kreditwürdigkeitsprüfung wieder transparent macht.

 

 

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