Der Briefkasten quillt mit Werbung über? Ein Aufkleber hilft!

Es ist verboten, Werbung in einen Briefkasten zu werfen, wenn dieser eindeutig mit einem Aufkleber markiert ist,der aussagt, dass Werbung nicht erwünscht ist!

Der Aufkleber auf dem Briefkasten „Keine Werbung“ sagt ganz klar aus, dass der Inhaber keine Werbung wünscht. Ein Werbender, der sich nicht daran hält muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es handelt sich dabei um Verletzungen des Eigentums- Wohn- und Besitzrechtes. Dem Inhaber steht ein unumgehbarer Unterlassungsanspruch zu.


So urteilt auch der Bundesgerichtshof BGH.

Im Grundsatz sind Postwurfsendungen zwar zulässig. Schließlich dient solch eine Werbung ja auch der Verbraucherinformation. Niemand jedoch soll gezwungen werden, diese Werbung zu bekommen, zu mal in vielen Haushaltungen die Werbung sofort aussortiert und entsorgt wird. Es gilt der Wunsch des Umworbenden zu beachten.

Im Original klingt das so:

„Gibt der Empfänger aber ausdrücklich zu erkennen, dass er Werbewurfsendungen nicht zu erhalten wünscht, müsse sich der Werbende nach Auffassung des Gerichtshofs daran halten. Dies folge aus dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Denn der Wille des Bürgers, in seinem Lebensreich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit der Suggestivwirkung der Werbung nach Möglichkeit freizuhalten, sei als Ausmaß seines personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig.“

Verantwortlich für die Verteilung, auch die umrechtmässige, ist übrigens nicht die Firma oder Agentur, welche die Werbung einwirft, sondern der Auftraggeber. Er muss seine Werbeaktion jederzeit unter Kontrolle haben.

Mit anderen Worten: ein einfacher aber gut sichtbarer und erkennbarer Aufkleber schützt vor der täglichen Werbeflut im Briefkasten. Unsere Nachbarn, die Niederländer benutzen dazu standardisierte rote und grüne Aufkleber, welche jedem genau sagen welche Art von Post erwünscht ist.

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