Crowdfunding bekommt politische Spielregeln

geldscheineNach bangen Wochen und Monaten für die junge Crowdfunding-Szene in Deutschland ist das viel diskutierte Kleinanlegerschutzgesetz am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Dabei hat die Politik der Bedeutung von Crowdfunding als zukunftsträchtige Finanzierungsform für Startup-Unternehmen und Energieprojekte Rechnung getragen und eine Reihe von Ausnahmen für Crowdfunding-Projekte im Gesetz festgeschrieben. Die Dresdner Plattformen Seedmatch und Econeers bewerten die Einführung der neuen Spielregeln als wichtigen Schritt für die Professionalisierung der Crowdfunding-Branche in Deutschland. Hohe Maßstäbe beim Verbraucherschutz zu schaffen, war schon immer ein wichtiges Anliegen beider Plattformen.

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass durch das Kleinanlegerschutzgesetz nun ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen für Crowdfunding geschaffen wurde, der sowohl den Verbraucherschutz stärkt als auch die Bedürfnisse der Crowdfunding-Plattformen nicht außer Acht lässt. Das Gesetz bringt zwar auch bürokratischen Mehraufwand für Plattformen und Investoren mit sich, der aber zugunsten des Verbraucherschutzes durchaus vertretbar ist“, sagt Jens-Uwe Sauer, Gründer und Geschäftsführer von Seedmatch und Econeers. „In Zukunft sollte die Förderung der Crowdfunding- und Startup-Szene eine zentralere Rolle bei der Gesetzgebung spielen“, appelliert Sauer.

Das ändert sich für Seedmatch- und Econeers-Nutzer

Vorab: Die im Folgenden genannten Änderungen gelten ausschließlich für Schwarmfinanzierungen, die nach dem 9. Juli 2015 starten. Für bereits laufende Crowdfundings gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz stellen partiarische Nachrangdarlehen, wie sie in der Regel beim Crowdfunding angeboten werden, Vermögensanlagen dar und unterliegen damit grundsätzlich der Wertpapierprospektpflicht. Um die wachsende Crowdfunding-Branche nicht abzuwürgen, hat der Gesetzgeber jedoch spezielle Ausnahmeregelungen für Schwarmfinanzierungen vorgesehen. So sind Projekte bis zu einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Millionen Euro von der Erstellung eines kostspieligen Wertpapierprojekts ausgenommen.

In Zukunft muss allerdings für jedes Projekt ein sogenanntes Vermögensanlagen- Informationsblatt (VIB), eine Zusammenfassung des Investmentangebots und der damit verbundenen Risiken, erstellt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hinterlegt werden. Das VIB dient zur Information der Investoren und muss von diesen in elektronischer Form werden. Dadurch ergeben sich auf den Plattformen einige Änderungen im Registrierungs- und Investmentprozess. Unter anderem werden zur Identifizierung der Investoren weitere persönliche Daten wie etwa die Personalausweisnummer und der Geburtsort benötigt.

Selbstauskunft bei Investments über 1.000 Euro

Bei Seedmatch und Econeers können seit Plattformstart nur Beträge zwischen 250 und 10.000 Euro investiert werden. Diese Obergrenze ist künftig auch im Kleinanlegerschutzgesetz für Investments von Privatpersonen vorgesehen. Ab einem Betrag von 1.000 Euro müssen Investoren jedoch, anders als bisher, eine Selbstauskunft über ihre Vermögensverhältnisse abgeben. Inwiefern dies eine Hürde für Investoren darstellen wird, bleibt abzuwarten.

Da Crowdfunding mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes unter das Vermögensanlagegesetz fällt, werden Plattformen zu Finanzanlagenvermittlern und müssen als solche entsprechende Sachkunde gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nachweisen. Dadurch werden unqualifizierte Anbieter vom Crowdfunding-Markt ausgeschlossen. Zudem durchlaufen die Investoren im Investmentprozess künftig eine sogenannte Angemessenheitsprüfung, bei der Kenntnisse und Erfahrungsstand in Bezug auf Vermögensanlagen ermittelt wird. Anhand dieser Angaben wird beurteilt, ob Anleger über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die mit einem Investment verbundenen Chancen und Risiken angemessen beurteilen zu können. Weiterhin sieht das Kleinanlegerschutzgesetz ein verpflichtendes 14-tägiges Widerrufsrecht für Crowdinvestments vor. Hier ändert sich für Seedmatch- und Econeers-Nutzer nichts: Ein solches Widerrufsrecht ist bei beiden Plattformen von Anfang an Vertragsbestandteil.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen das Ziel, die Transparenz von Vermögensanlagen im grauen Kapitalmarkt zu erhöhen und Anleger vor unseriösen Angeboten zu schützen. Stein des Anstoßes war die Insolvenz des Windkraftprojektierers Prokon im Jahr 2014, von der rund 75.000 Privatanleger betroffen waren.

Über Seedmatch

Seedmatch (www.seedmatch.de) ist die erste und größte Crowdfunding-Plattform für Startups in Deutschland. Crowdfunding für Startups ist ein Finanzierungsmodell für Risikokapital, bei dem eine Vielzahl von Privatpersonen bereits ab 250 Euro online in junge Unternehmen investieren. Seit dem Launch im August 2011 wurden über Seedmatch bereits 80 Finanzierungsrunden erfolgreich durchgeführt und über 23 Millionen Euro für Startups zusammengetragen.

Über Econeers

Econeers (www.econeers.de) ist die Schwesterplattform von Seedmatch und bietet Privatpersonen Investmentangebote im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Durch grüne Investitionen kann jeder Bürger an der Energiewende teilhaben. Gesellschaftliche Verantwortung und Kapitalanlagen lassen sich so auf einfache Weise miteinander verbinden. Seit Gründung der Crowdfunding-Plattform im Oktober 2013 haben die mehr als 4.400 Nutzer bereits über 3,5 Millionen Euro in grüne Projekte investiert.

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