Allgemein bekannt ist, dass derjenige welcher mit seinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt, selbige verlassen und sich statt dessen privat krankenversichern kann.
Weniger bekannt und insofern oftmals in Frage gestellt ist jedoch die Tatsache, dass gegenwärtig noch die Chance besteht alle „unfreiwillig“ bzw. wider besseres Wissen sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen sowie für die bei den Selbständigen beschäftigten Ehepartnern und Kinder aus der gesetzlichen Rentenversicherung herauszulösen.
Das sich dadurch ergebende Geschäftspotential für Finanz- und Versicherungsberater ist erheblich, denn zum einen bedeutet dies die Möglichkeit der Veranlagung der frei gewordenen monatlichen Liquidität von oftmals über 750,– Euro und zum anderen der vom Sozialversicherungsträger zu erstattenden Beträge, wobei hier Beträge von über Euro 50.000,– keine Seltenheit sind.
Das Antragsverfahren gestaltet sich allerdings sehr komplex und hat seine Tücken im Detail, so dass bei unkorrekter Darstellung der persönlichen Gesamtsituation oder unvollständiger Dokumentation der Erfolg allzu leicht gefährdet wird.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.fin-con.de