Viele Anleger versprechen sich besonders bei Schiffsfonds eine große Steuerersparnis. Aber hier kann Schiffbruch drohen!
Oftmals ist der Anleger gezwungen, bis zum Ende der Beteiligung auf die Steuervorteile zu warten. Schiffsfonds haben da nämlich eine kleine Besonderheit., Der Unterschiedsbetrag wird erst zum Ende der Laufzeit berechnet. Statt Steuervorteilen kann es hier sogar zu Steuernachforderungen kommen. Darauf sind viele Anleger nicht vorbereitet
Im Normalfall hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung vom negativen oder positiven Unterschiedsbetrag ab. In jedem Falle ab muss der Anleger diese versteuern.
Der Unterschiedsbetrag, das ist die Differenz zwischen dem Buchwert eines Schiffes und dessen Teilwert. Außerdem wird der Unterschiedsbetrag mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, berechnet, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird.
Wer also eine Schiffsbeteiligung plant, der sollte dem Unterschiedsbetrag entsprechende Obacht zu kommen lassen. Andernfalls könnte es Anlegern passieren, dass sie nicht allen auf sie zukommenden Forderungen nachkommen können. In vielen Fällen erwarten den Anleger statt der erhofften Steuervorteilen schnell immense Steuernachforderungen.
Oftmals besteht bei negativen Ergebnissen des Unterschiedsbetrages die Möglichkeit, dass die erhofften Steuervorteile nicht existent sind. Besonders dann, wenn sich der Anleger im Vorfeld nicht ausreichend informiert und auch auf eine mögliche Steuernachforderung eingerichtet hat
Das trifft auch für Anleger zu, die ihre Schiffsbeteiligung durch ein Fremdwährungsdarlehen finanzieren. Auch hier greift der Unterschiedsbetrag. Dieser ergibt aus den verschiedenen Wechselkursen, welche zum Laufzeitanfang und -ende bestanden. Der zu versteuernde Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Summe des Unterschiedsbetrages des Schiffes und dem Kredit.
Jeder Anleger, der sich mit dem Gedanken an eine Schiffsbeteiligung trägt, sollte rechtzeitig einen im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, um vom Ergebnis des Unterschiedsbetrages nicht negativ überrascht zu werden. Insbesondere, wenn die Schiffsbeteiligung in absehbarer Zeit ausläuft, frühzeitig gekündigt werden soll, oder sich eine diesbezügliche Krise abzeichnet, ist juristischer Rat hier unerlässlich.
Mehr dazu unter :http://www.gomopa.net/Finanzforum/fonds/schiffsfonds-geldanlage-mit-enormen-risiko-p942864860.html#post942864860