Die Betriebliche Altersvorsorge kann zur Haftungsfalle für Arbeitgeber werden

Die Betriebliche Altersvorsorge kann zur Haftungsfalle für Arbeitgeber werden

Oftmals steckt, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen in den betrieblichen Altersvorsorgeverträgen Sprengstoff. Diese Verträge können sich zur Haftungsfalle für den Unternehmer entwickeln.

Als Grundlage für die Betriebliche Altersvorsorge dient das Betriebsrenten Gesetz. Kleinere und mittlere Unternehmen bieten in diesem Zusammenhang einfach eine Direktversicherung an.

Die Krux, die wenigsten Inhaber wissen, dass sie für die Auswahl und das Produkt der Versicherung haften. Wechselt ein Mitarbeiter, so kommt es zum Problem. Er möchte sein Guthaben in eine andere Versicherung überführen. Oftmals ist das angesparte Kapital jedoch geringer als die eingezahlten Beiträge. Der alte Arbeitgeber haftet und muss aus eigenen Mitteln auffüllen.

Selbiges kann auch passieren, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht – bei fondsgebunden Versicherungen ohne Garantie. Für manchen Chef kann das zigtausend Euro an unerwarteten Kosten bedeuten.

Viele Unternehmer sind sich der Risiken nicht bewusst!
Es gilt das eigene Versorgungswerk zu durchleuchten.


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