Über die Jahre haben die Banken immer wieder Kreditbearbeitungsbeühren von den Kunden zahlen lassen. Dies wurde oft damit begründet, das beispielsweise eine Auskunft bei der Schufa eingeholt werden muss. Aber genau das ist falsch. Für solch einen Bearbeitungsvorgang müssen Kunden nichts zahlen. Denn allein die Bank kann aus diesen Aufgaben dann profitieren.
Obwohl der BGH ganz klar in einem Urteil festgelegt hat, das Bearbeitungsgebühren für Kredite verboten sind, weigern sich immer noch einige Banken und Sparkassen, die gezahlten Summen an die Verbraucher zurückzuerstatten. Es werden hier sehr unterschiedliche Ausreden von Seiten der Banken präsentiert. So argumentieren beispielsweise einige Banken damit, dass der geschlossene Kreditvertrag nicht von diesem Urteil betroffen sein oder aber, dass die ganze Angelegenheit bereist verjährt ist. Davon sollten sich die Bankkunden aber nicht abschrecken lassen.
Eine Klage muss manchmal sein
Wer die eigene Bank noch 2014 aufegfordert hat, die gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten und bisher nicht einmal ein Eingangschreiben bekommen hat oder geschweige denn die Zahlung auf dem Konto wiederfindet, kann die Bank laut BGH in Verzug setzen. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass im Schreiben, mit dem die Bank zur Zahlung aufgefordert wurde, auch entsprechendes Datum zu finden ist, bis wann die Zahlung hätte eingehen sollen. In diesem Fall, wenn also die Bank durch den Kunden in Verzug gesetzt wird, kann dieser auch eine Klage einreichen und muss noch nicht einmal die Kosten für den Anwalt tragen. In diesem Fall sollte man sich aber Hilfe von einem erfahrenen Profi suchen, der einen bei diesem wichtigen Schritt auch unterstützen kann.
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