Geld zurück: Keine Bearbeitungsgebühren für Kredite!

sparschwein geld girokonto sparzinsenEs klingt, wie eine kleine Sensation, ist aber Wirklichkeit. Denn der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass bei Krediten keine Bearbeitungsgebühren zu zahlen sind. Vielmehr sind diese sogar bei Privatkrediten aufgrund der Vertragslage unzulässig. Für die Verbraucher, die einen solchen Raten- oder auch Autokredit abgeschlossen haben, bedeutet dies, dass die berechneten Bearbeitungsgebühren zurückverlangt werden können.

Grund für das Urteil
Als Grund für die Entscheidung und gegen die Bearbeitungsgebühren gab der Richter am BGH an, dass die Bearbeitungsgebühren in der Regel dafür verlangt werden, dass unter anderem die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft wird. Dazu wird nicht selten auch eine entsprechende Auskunft bei der SCHUFA eingeholt. Dieses Unterfangen liegt aber allein im Interesse derBank. Somit können diese Kosten aber nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. In der Regel liegen die Bearbeitungsgebühren, die von der Bank erhoben werden, zwischen 1 und 4 Prozent. Je höher die Kreditsumme ist, desto höher können auch die Bearbeitungsgebühren ausfallen. Entsprechend kann sich hier ein nettes Sümmchen ergeben, dass Verbraucher nun aber wieder zurückfordern können. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Gebühren innerhalb der letzten 10 Jahre gezahlt worden sind.

Kein Einsehen der Banken
Auch wenn das Urteil des BGH rechtkräftig ist, so sind die Banken bislang nicht gewillt, die Bearbeitungsgebühren freiwillig zurückzuzahlen. Der Verbraucher muss also selbst aktiv werden, um die zu Unrecht erhobenen Gebühren wieder zurückzubekommen. Die Chancen das Geld dann aber auch wirklich auf dem eigenen Konto wiederzusehen, stehen aber nicht schlecht. Wie genau die Bearbeitungsgebühren der Banken wieder zurückgeholt werden können, erklären wir Ihnen sehr gerne im nächsten Artikel. Unter anderem erfahren Sie auch, wie Sie für Ihre Kunden die Gebühren von den Banken zurückholen und davon selbst noch profitieren können.

Fordern Sie ausführliche Informationen an….

….indem Sie eine kurze email mit Ihrem Anliegen, Ihrem Impressum und dem Betreff “Widerrufsjoker” schreiben an:

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