Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren: Was Banken zusätzlich zahlen müssen

TippBanken müssen nicht nur rechtswidrige Bearbeitungsgebühren erstatten.
Sie müssen dafür zusätzlich Zinsen an ihre Kunden zahlen.
Diese Zinsen zu berechnen, ist allerdings nicht ganz einfach.
Wir helfen Ihnen mit einem Rechner zum Herunter­laden.

Bitte fordern Sie gratis den Rechner zum Download sowie weitere Informationen an, indem Sie uns eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „rechtswidrige Bearbeitungsgebühren“schicken an:

info@finanzpraxis.com

Geld zurück und Zinsen oben drauf

Banken und Sparkassen müssen Kredit­kunden alle inner­halb der letzten zehn Jahre gezahlten Kredit­bearbeitungs­gebühren erstatten. Das hat der Bundes­gerichts­hof entschieden Alle Informationen im Special Kreditbearbeitungsgebühren. Und Kunden bekommen noch etwas oben drauf: Für den rechts­widrigen Einbehalt der Gebühren schulden die Banken ihren Kunden auch noch Zinsen.

Der BGH hat aktuell geurteilt:

Bearbeitungsgebühren bei Konsumentenkrediten sind tausendfach unzulässig.
Dies bedeutet: Betroffene Kreditnehmer können Ihre gezahlten Gebühren zusätzlich Zinsen zurückfordern.

Dies stellt vielmals einen sehr respektablen Betrag dar, mit dem Sie z.B. noch ganz unbesorgt Weihnachtsgeschenke kaufen können.

Aber nur dann, wenn sie dies rechtswirksam bis 31.12.2014 erledigt haben.
Danach verjähren viele Ansprüche und die Gelder sind unwiderruflich verloren.

So einfach können Sie prüfen, ob Sie zu den glücklichen Kunden gehören:

Schicken Sie uns einfach Ihren Kreditvertrag mit den Kreditbedingungen als PDF zu. Über unseren Netzwerkpartner veranlassen wir dann eine kostenfreie Erstprüfung durch erfahrene Rechtsanwälte.

Bei Erfolgsaussichten erhalten Sie gleich die entsprechenden Unterlagen zur Beauftragung der Rechtsanwälte um Ihre Ansprüche einzufordern.

Ihre Kosten:

Keine!
Bei Erfolg wird lediglich das zurückerhaltende Kapital geteilt.
Selbst wenn ein Kreditgeber vor Gericht gehen würde, haben Sie kein Risiko.

Soviel können Sie zurückerhalten:
Die kompletten Bearbeitungsgebühren einschl. Zinsen.
Eine Berechnungshilfe erhalten Sie gerne von uns auf Anfrage:

Bitte fordern Sie gratis den Rechner zum Download sowie weitere Informationen an, indem Sie uns eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „rechtswidrige Bearbeitungsgebühren“schicken an:

info@finanzpraxis.com

Tipp 1: Handeln Sie schnell. Die Zeit wird wirklich knapp.
Tipp 2: Informieren Sie Ihre Kunden, Freunde, Bekannte über dieses Thema.
Sie können mit Ihrem Wissen ganz einfach Geld verdienen.

Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Bitte fordern Sie gratis den Rechner zum Download sowie weitere Informationen an, indem Sie uns eine email mit Ihrem Impressum und dem Betreff „rechtswidrige Bearbeitungsgebühren“schicken an:

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