Bei einer Kündigung der Lebensversicherung noch in diesem Jahr (bis 1. Dezember 2014) dürften viele Kunden weiterhin deutlich an den so genannten stillen Reserven beteiligt werden. Das gilt auch, wenn aller Voraussicht Mitte Juli 2014 das Reformgesetzes zu Lebensversicherungen (LVRG) in Kraft tritt.
Das neue Gesetz gibt der Assekuranz das Recht, ihre Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere deutlich zu kürzen, soweit diese für die Erfüllbarkeit von Garantieversprechen der Kunden benötigt werden. Bisher müssen die Kunden zu 50 Prozent an diesen stillen Reserven beteiligt werden. Die Website „Finanztip“ verweist darauf, dass auch nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts die Kunden „eine Großteil der Bewertungsreserven retten können“, wenn sie noch in 2014 kündigen. Grund ist, dass viele Versicherer einen Teil der Bewertungsreserven ihren Kunden als so genannte Sockelbeteiligung bereits verbindlich für 2014 versprochen haben.
Sockelbeteiligung variiert in der Branche
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Ergo-Konzern bestätigen diese Systematik. „Diese Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven legt der Vorstand für ein Jahr im Voraus fest. Der Kunde erhält sie bei Abläufen oder Kündigungen in diesem Jahr als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt“, erläutert die Ergo. Jedoch weist der GDV daraufhin, dass die Sockelbeteiligung innerhalb der Branche deutlich variiert. Das bestätigt auch eine Studie der Rating-Agentur Assekurata. Danach liegt die Spanne der Sockelbeteiligungen im Markt zwischen 1,49 und Null Prozent.
Bezogen auf die von den Lebensversicherern gewährte laufende Verzinsung für 2014 erreicht die Sockelbeteiligung im Extremfall bei der Sparkassenversicherung Sachsen einen Anteil von fast 50 Prozent.