Lange Zeit war unklar, warum die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, kurz apoBank, aus Düsseldorf sogar noch einem früheren Arzt mit 76 Jahren eine Beteiligung an dem 2006 aufgelegten Schiffsfonds Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA-B Schiffe“ mbH & Co. KG mit 14 Containerschiffen der beiden Hamburger Initiatoren Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG und MPC Capital Invest GmbH als „sinnvolle Kapitalanlage“ empfahl, obwohl der Arzt die Anlage frühestens mit 93 Jahren zum 31. Dezember 2023 kündigen kann, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Die Anlage entpuppte sich als Geldverbrennungs-Maschine. Schon ab dem 2. Jahr (2008) blieben die Ausschüttungen aus.
Die Bilanzen der Geschäftsführer Claus-Peter Offen (70) aus Hamburg, Claus Oliver Offen (45) aus Hamburg, Jan Hendrik Offen (46) aus Hoisdorf und des inzwischen ausgeschiedenen Geschäftsführers Andreas Baron von der Recke aus Hamburg sind katastrophal.
Die Santa-B Schifffondsgesellschaft aus der Bleichenbrücke 10 in Hamburg erwirtschaftete 2011 erstmals einen nicht durch Eigenkapital oder Vermögenseinlage gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund 25,2 Millionen Euro. Der Gesamtjahresfehlbetrag belief sich 2011 auf Minus 78 Millionen Euro (ein Jahr zuvor Minus 44 Millionen Euro, im Jahr 2009 gab es noch ein Plus von rund 13,5 Millionen Euro).
Das Eigenkapital der Kommanditisten schrumpfte von 110 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 62 Millionen Euro im Jahr 2010 und verdampfte Ende 2011 schließlich auf null Euro.
Auf Sachanlagen habe man im Jahr 2011 außerplanmäßig 66 Millionen Euro abschreiben müssen, heißt es im Geschäftsbericht.
Warum hat die apoBank eine solche Anlage ihren Apothekern und Ärzten verkauft?
Anlegerschutzanwalt Mathias Nittel aus Heidelberg brachte jetzt bei einem siegreichen Schadensersatz-Prozess gegen die apoBank vor dem Landgericht Osnabrück ans Licht, was der Fondsverkaufsprospekt und die apoBank verschwiegen haben (und die apoBank bestritt das jetzt nicht einmal):
Die apoBank kassierte von der im Prospekt allgemein ausgewiesenen Vertriebsvergütung in Höhe von 26,26 Prozent des zu investierenden Kapitals in Höhe von einstmals 117 Millionen Euro eine Provision von 14 Prozent. Keiner der Apotheker oder Ärzte hatte davon auch nur eine Ahnung.
Das Landgericht Osnabrück verurteilte die apoBank am 12. Mai 2014 zur Rückzahlung von 40.000 Euro an eine Kundin (Aktenzeichen: 7 O 1535/13).