Abwanderungswelle in der PKV ? – Vorteile von § 204 VVG häufig noch ungenutzt

Wenn man den Medienberichten der letzten Wochen glauben darf, wollen derzeit viele PKV-Versicherte aufgrund erwarteter und anstehender Beitragsanpassungen den Versicherer wechseln. Dabei nehmen Kunden und Vermittler oftmals Nachteile in Kauf, die bei korrekter Anwendung eines Tarifwechsels nach § 204 VVG häufig nicht notwendig wären. Doch diese Möglichkeiten sind vielen noch unbekannt.

Der § 204 VVG regelt in erster Linie, wie PKV-Versicherte ohne Leistungseinbußen durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erhebliche Beitragseinsparungen realisieren können. Insofern handelt es sich um einen für viele Vermittler völlig neuen Ansatz.

Hinlänglich bekannt sind die Umdeckungen zu anderen Gesellschaften, d.h. bestehende PKV-Verträge werden gekündigt und ein neuer Vertrag wird mit einer alternativen Gesellschaft abgeschlossen. Abgesehen davon, dass dies nur bei komplett gesunden Kunden möglich ist, bringt dies neben einer (kurzfristig betrachtet) hohen Abschlussprovision erhebliche Risiken der langfristigen Haftung mit sich. Diese sind darin begründet, dass der Kunde neben möglicherweise erneuten Wartezeiten seine über viele Jahre mühsam angesparten Altersrückstellungen komplett verliert.

Doch für Vermittler ergeben sich nicht nur haftungsrelevante Fragen sondern auch große Chancen. Denn durch die bisher häufig unbekannten und ungenutzen Möglichkeiten zum Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach §204VVG ergeben sich für Kunden und Vermittler in einer Win-Win-Situation folgende Vorteile:


• kein Wechsel der Gesellschaft, keine Kündigung
• vergleichbares Leistungsniveau – auch bei Krankheit
• keine Ablehnung, oftmals ohne Gesundheitsprüfung
• enorme Kostensenkungen, besonders bei teuren Altverträgen
• das Alter des Versicherten spielt keine Rolle
• hohe Einsparungen für die Versicherungsnehmer
• ohne Verlust der Altersrückstellungen
• attraktive Vergütung ohne Stornohaftung
• keine Vermittlerhaftung, da Sie nur als Empfehlungsgeber fungieren,
• dadurch auch keine Gefahr von unerlaubter Rechtsberatung
• kein großer Aufwand – ein einfaches Formular genügt
• Bestands, Kunde- und Empfehlungsschutz für Ihre Kunden
• saisonunabhängig: nicht nur zum Jahresende möglich
• kein §34d GeWO sowie keine sonstigen Zulassungen erforderlich

Informieren Sie sich in gratis Infowebinaren wie Sie diese „Schätze für Neuabschlüsse“ bei Ihren bestehenden sowie bei neuen Kunden elegant bergen können. Die Infowebinare liefern Ihnen dazu einerseits das notwendige fachliche know-how als auch viele interessante Verkaufsansätze und Marketingunterstützung.

Folgende Webinartermine stehen zur Auswahl:

Donnerstag, 13.02.2014 von 10.00h bis 11.15h – Anmeldung unter:
http://www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204/

Freitag, 10.03.2014 von 14.00h bis 15.15h – Anmeldung unter:
http://www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204/

Erfahren Sie zudem im Webinar u.a. exklusiv vom Marktführer die passenden Antworten auf folgende Fragen:

▪ Wie entsteht der Beitragsvorteil bei einem Tarifwechsel?

▪ Welche Aussagen und Schriftstücke der Versicherer irritieren Kunden und Vermittler?

▪ Wie können Risikozuschläge vermieden bzw. vermindert werden?

▪ Was passiert mit den Altersrückstellungen?

▪ Welche Auswirkungen haben die 3 unterschiedlichen Tarifwelten?

▪ Was ist in Bezug auf Unisex und § 204 zu beachten?

▪ Wie wird richtig dokumentiert?

▪ Wie vermeide ich als Vermittler und Makler Haftungsfallen?

GRATIS ANMELDUNG nur unter:

http://www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204/

Schreibe einen Kommentar