Wichtige Tipps zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht durch unverbindlichen SV-Check im Rahmen der Statusfeststellung

Viele Nichtselbstständige in leitenden Positionen zahlen immer noch viel zu viel Geld in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein. Oftmals ist gar nicht bekannt, dass man sich befreien lassen kann oder der Sozialversicherte hält das Verfahren für einfach zu komplex und befürchtet zu dem Einbußen bzw. den Verlust des eingezahlten Geldes.

In manchen Fällen wurde der Antrag auch abgelehnt, da es Verfahrensfehler und Ähnliches gab.

Wie geht es als also richtig, wie ist der Antrag zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erfolgreich?

Die Fakten:

Alle sozialversicherten Gesellschafter-Geschäftsführer, Gesellschafter, Geschäftsführer und  Prokuristen sowie für die bei den Gesellschaftern oder Selbstständigen beschäftigten Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder und Verwandte habe die Möglichkeit ihren Status sozialversicherungsrechtlich objektiv Beurteilen zulassen beim SV Clearing


Alle diese Personen haben eins gemeinsam, sie stehen zwar in einem Angestelltenverhältnis,stehen aber auch in Verantwortung und verfügen über eine freie Arbeitseinteilung, herausragende Kenntnisse und Weisungsgebundenheit.

Die Statusfeststellung bzw. Sozialversicherungsbeurteilung klärt hier in einem definierten Feststellungsverfahren welche Merkmale hier überwiegen. Entsprechend dieser Beurteilung werden diese Personen als Selbstständig ohne Sozialversicherungspflicht  oder sozialversicherungspflichtige Angestellte eingestuft.

Wer sozialversicherungsfrei eingestuft wird muss keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten und Arbeitslosenversicherung) mehr zahlen. Im Einzelfall werden sogar bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet! Es winkt also Bargeld.

In diesem Zusammenhangtreten jedoch immer wieder Fragen und Probleme auf, die wir versuchen hier zu klären.

Welche Personen sollten Ihren SV-Status professionell überprüfen  lassen?

 

Alle Personen, die über die genannten Merkmale wie Weisungsbefugnis, hoher Kenntnisstand, freie Arbeitseinteilung und Angestellten Vertrag verfügen zählen hier zum entsprechenden Personenkreis. Im einzelnen sind das meist Gesellschafter-Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokuristen sowie Geschäftsführer unabhängig von der Höhe Ihrer Kapitalbeteiligung an einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG.

Weiter können auch  die Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder bzw. Verwandte der zu diesem Kreis gehörenden Personen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden.

Beim SV Clearing mit professioneller Hilfe wird hier für alle die best mögliche Lösung gefunden.

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