Ein Rentner hat 759 Euro im Monat – ein Beamter 2540 Euro

Deutschland – Ein Rentner hat 759 Euro im Monat – ein Beamter 2540 Euro

Im Januar 2012 bezogen Beamte im Ruhestand durchschnittliche Pensionen in einer Höhe von 2540 Euro .. Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente hingegen betrug 2012 gerade einmal 759 EuroDie Wahrheit über die Beamten-PensionenNicht nur die deutschen Beamten bekommen satte Pensionen – auch die EU-Beamten sind mit dicken Pensionen dabei>> Der Irrsinn mit den Steuergeldern – Leistungen für EU-Pensionäre

Knapp 1,7 Millionen Beamte arbeiten laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland für Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen. Ihnen will SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück nun an den Geldbeutel – zumindest, wenn man seinen Aussagen aus dem TV-Duell mit Kanzlerin Merkel Glauben schenkt. Die Pensionen im öffentlichen Dienst sollen nach seiner Auffassung „fair gekoppelt sein an das, was in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet“. Ist das überhaupt nötig?

„Ja“, sagt der Bund der Steuerzahler. Denn wenn die Pensionsreformen nicht dringend angegangen würden, würden laut einer Studie die Versorgungslasten von Bund und Ländern, die bis 2050 anfallen, auf 1,36 Billionen Euro anwachsen. Zum Vergleich: 2012 erwirtschaftete Deutschland ein Bruttoinlandsprodukt von knapp 2,67 Billionen Euro. Über die Hälfte einer jährlichen Wirtschaftsleistung stünde demnach im Feuer. Für viele Rentner und Arbeitnehmer zählt jedoch das Hier und Jetzt. Sie sehen die Kluft, die zwischen ihren gesetzlichen Renten und den Pensionen der Staatsdiener klafft.

Durchschnittlich 759 Euro Rente
Im Januar 2012 bezogen Beamte im Ruhestand durchschnittliche Pensionen in einer Höhe von 2540 Euro, wie aus Auswertungen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Unter ihnen waren 322 000 ehemalige Beamte der mittlerweile privatisierten Bahn und Post. Nach Berechnungen des Deutschen Beamtenbunds hat eine 1947 geborene Gymnasiallehrerin, die verheiratet ist und zwei Kinder hat, einen Pensionsanspruch von 3022 Euro monatlich – unter der Annahme, dass sie 2012 in Ruhestand gegangen ist und zuletzt einen A13-Sold (durchschnittlich 3870 Euro) bezogen hat.

Unter den Beamten inklusive Richtern und Berufs- sowie Zeitsoldaten ist die Gruppe A13 die am weitesten verbreitete Sold-Einstufung.

Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente hingegen betrug 2012 gerade einmal 759 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. „Rente und Pension können aber nicht ohne weiteres verglichen werden“, sagt Sprecher Dirk Manthey. Denn während die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur anteilig steuerpflichtig sind, müssen Beamte 100 Prozent ihre Pensionen versteuern.

Außerdem müssen die Pensionäre weiterhin Beiträge für ihre private Krankenversicherung zahlen – und die können die Zahlungen in eine gesetzliche Versicherung bei weitem übersteigen. Der Vorstoß von Steinbrück ruft daher Unverständnis beim DBB und dessen Chef Klaus Dauderstädter hervor. „Zwischen 1993 und 2012 sind die Pensionen um 28 Prozent und die Renten um 25,5 Prozent gestiegen“, sagt Dauderstädter der „Rheinischen Post“. Wenn Steinbrück die Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung koppeln will, verkenne er die Rechtslage. „Es handelt sich um zwei verschiedene Systeme.“

Auf der einen Seite stehen die Pensionen, die rechtlich eine Lohnfortzahlung darstellen. Ihre Höhe richtet sich daher nach dem letzten Einkommen eines Beamten bevor dieser in den Ruhestand geht.

Die Rente hingegen orientiert sich an der Höhe sämtlicher Einkommen, die ein Arbeitnehmer in seinem Berufsleben bezogen hat. Ein weiterer Unterschied: Pensionen sind steuerfinanziert, Renten über Beiträge.

Es muss schnell gehen
Doch gerade weil dort Steuergelder zum Einsatz kommen, fordern Kritiker eine Reform des Beamten-Pensionssystems, und zwar nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung. „Die Rentenreformen müssen auf die Pensionen übertragen werden – nur noch schneller“, sagt Bernd Raffelhüschen, Renten-Experte und Professor für Finanzwissenschaften an der Universität in Freiburg. Dazu zählt er die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors, wie er in der gesetzlichen Rentenversicherung längst Standard ist. Sobald es im Verhältnis zu den Empfängern weniger Steuerzahler gibt, die die Lohnfortzahlungen finanzieren, sollen die Altersbezüge sinken.

Außerdem müsse die Rente mit 67 für Beamte viel schneller umgesetzt werden, fordert Raffelhüschen. „In den 1970er-Jahren gab es eine richtige Einstellungsflut. Wir müssen uns beeilen. Ansonsten geht ein großer Teil der Beamten in Ruhestand, bevor die Reform greift.“ Das fordert auch der Bund der Steuerzahler (BdSt). Er macht sich zudem dafür stark, die Pensionen anhand der durchschnittlichen Besoldung im gesamten Berufsleben und nicht mehr nur am letzten, recht hohen Einkommen vor dem Ruhestand zu berechnen.

In Nordrhein-Westfalen versucht die Landesregierung, dem Demografischen Wandel auf ihre Art Herr zu werden. Beamte oberhalb der Besoldungsgruppe A12 bleibt in diesem und im kommenden Jahr eine Gehaltserhöhung verwehrt – anders als in den Besoldungsgruppen darunter. Auf diese Weise würde ein Teil der Pensionsansprüche nicht steigen. Die betroffenen Lehrer, Professoren und sogar Richter gingen deshalb bereits auf die Straße. Renten-Experte Raffelhüschen bezweifelt ebenfalls, dass der NRW-Plan der richtige Weg ist. Das Vorgehen der Regierung im bevölkerungsreichsten Bundesland diskriminiere einen Teil der Beamten – und verstoße unter Umständen gegen die Verfassung
Focus

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