Schweizer Banken greifen beim Schwarzgeld durch

Das Schwarzgeld in der Schweiz ist nun auch ohne illegalen steuer CD Handel nicht mehr vor dem Finanzamt sicher. Die schweizer Kunden verlangen von ihren Kunden einen hieb- und stichfesten Nachweis, dass die dort angelegten Gelder im Heimatland versteuert sind. Und sei es durch eine Selbstanzeige wie weiland Uli Honeß.

Deutschen Anleger mit einer gewissen Steuerabstinenz steht der Schweiß auf der Stirn. Was mache ich mit meinem in der Schweiz vor dem deutschen Finanzamt versteckten Geld? Die Schweizer Banken machen Tabula Rasa. Schwarzgeldkonten werden rigoros aufgelöst. Dank der neuen Regelungen und Handlungsweisen von EU und USA.


In Amerika wurden bereits Schweizer Banken vor Gericht gestellt. Allerorten wird nach Steuertransparenz und Steuerabkommen gerufen. Selbst der Papiertiger EU erhöht massiv den Druck auf die Häuser. Dieser Druck wird ungedämpft an die Schwarzgeldkunden weitergegeben. Federführend sind hier sicher die UBS und auch die altehrwürdige Credit Suissse zu nennen.

Die Schweiz will endlich aus dem Ruch des Schwarzgeldparadieses herauskommen. Alle Auslandskunden erhielten also Post in der sie aufgefordert wurden, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass Ihre Gelder in der Heimat ordnungsgemäß versteuert sind. Dieser Nachweiß muss von einem Anwalt, Steuerberater oder dem Finanzamt bestätigt werden.

Jeder der ein solche Schreiben erhält sollte der Bank umgehend signalisieren, dass er sich aktiv an der Aufklärung beteiligt. So lässt sich etwas Zeit gewinnen, um eine Strategie festzulegen, denn Kunden, die nicht reagieren oder offen die Zusammenarbeit verweigern müssen damit rechnen, dass ihr Konto stehenden Fusses aufgelöst wird. Dann landet das Geld auf dem deutschen Konto des Kunden und der Erklärungsbedarf steigt um ein vielfaches!

Jedem absichtlichen oder unabsichtlichen Steuerhinterzieher bleibt eigentlich nur der Weg über die Selbstanzeige. Allen voran ging Uli Hoeneß, der Bayern Präsident. Diesem Beispiel folgen seit her viele reuige Sünder. Durch dieses prominente Beispiel wurde klar, dass es sich weder um ein Kavaliersdelikt handelt, noch dass die Strafen im „schmerzlosen Bereich“ liegen. Der Preis bei einer Selbstanzeige, einer korrigierten Steuererklärung ist zwar hoch, aber lange nicht so hoch wie die drohenden Strafen.

Allerdings ist eine Selbstanzeige nur dann gültig, wenn sie erfolgt, bevor das Verfahren eröffnet wird, bzw. der Betroffene Kenntnis davon erlangt. Auch muss sich jeder, der sich vor einer Selbstanzeige drücken will wissen, dass bei Steuerschulden über 1 Million Euro Gefängnis ohne Bewährung droht.!

Alles in allem dürfte in diesem Sphären also die Selbstanzeige das kleinere Übel sein, auch wenn das Vermögen im Schnitt dann um rund 30% schrumpft.

 

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