Unlauterer Wettbewerb bei der GKV? Versicherungsschützer ermitteln gegen DAK

Gestern berichteten wir über die Krankenversicherung als Spielball der Politik mit dem Bürger als Melkkuh. In diesem Kontext sind auch die aktuellen Ermittlungen gegen die DAK zu sehen.

In den Medien wurde über überhöhte und somit verbotene  Prämienzahlungen der DAK über ihre Partner berichtet. In wenigen Tagen wird das Untersuchungsergebnis vorliegen.

Der DAK wird vorgeworfen, dass ihr privater Kooperationspartner, die Hanse Merkur, ihren Vertretern überhöhte Prämien bis zu150,-Euro und ein Fahrzeug anbiete, wenn sie ihre GKV Kunden zum Wechsel zur DAK bewegen.

Sollte es so sein, dann sind diese Prämien nicht mit den Wettbewerbsgrundsätzen der Krankenversicherung vereinbar, denn es ist eine Obergrenzen von 80,- Euro vorgeschrieben.

In einer Stellungnahme wies die DAK jedoch die Vorwürfe zurück. Es würden lediglich 60 Euro für eine Neukundenwerbung gezahlt. Damit liegt die DAK unter der erlaubten Vergütung von 80 Euro. Das kritisierte Prämiensystem würde von der Hanse Merkur in Eigenregie betrieben, hieß es unisono von beiden betroffenen Gesellschaften.

Die Versicherungsschützer jedoch sehen darin eine Aushebelung der Wettbewerbsgrundsätze, denn alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet mit den Werbevorgaben auszukommen.

Auch solche Praktiken treiben die Gesundheitskosten hoch. Wer sich in diesem Zusammenhang über die PKV informieren will, der findet hier Antworten.

Übrigens, eine PKV muss nicht teuer sein. Wer einmal in die Tarifspirale der PKV geraten ist, der findet hier seinen Ausweg.

Schreibe einen Kommentar