Sobald die EZB das Staatsfinanzierungsverbot verletzt, muss Deutschland aus der Eurozone und dem Euro austreten, so gutachteten mehrere Verfassungsrichter. Die FAZ berichtete,dass ein ehemaliger Verfassungsrichter und ausgewiesener Europarechtler in einem Gutachten zu der Meinung gelangte, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung und das Parlament im Notfall zum Euroaustritt verpflichten muss, für den Fall, dass die EZB das Staatsfinanzierungsverbot unterläuft. Thema des Gutachtens waren die juristischen Grenzen der Eurozone.
Der Hintergrund dieses Gutachtens sind die Verhandlungstermine des Bundesverfassungsgerichtes in den nächsten Tagen zum Thema Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt. Dabei steht auch die Geschäftspolitik der EZB im Fokus.
Die EZB finanziert ja de Facto die Euro-Pleitestaaten. Sei es durch Finanzspritzen oder durch Bürgschaften. Und wer kennt nicht den alten Grundsatz: „Wer bürgt, wird gewürgt“, denn der Schuldner verlässt sich in der Regel auf den Bürgen. Dieser ganze Finanzbedarf wird über kurz oder lang von den Euro – Nettozahlern gedeckt, also unter anderem von der Bundesrepublik. Diese zu erwartenden hohen Forderungen werden dann sowohl das Rating wie auch den Staatshaushalt selber belasten.
Aus den genannten Gründen ist das Verhalten der EZB verfassungswidrig. Es steht gegen die Verfassung der Bundesrepublik wie auch der EU. Natürlich kann der Bundesgerichtshof und das Verfassungsgericht nicht über die EZB urteilen, da her steht zu erwarten,dass das Thema an den EUGH weitergegeben wird statt zu urteilen. Zumal ein Urteil oder gar die Austrittsempfehlung weitreichende Folgen, faktisch das Ende des Euro bedeuten würde.