Sparen bei der PKV, mit § 204 VVG wird selbst der Notfalltarif unnötig!

Die Medien berichten Medienberichten, dass immer mehr PKV Versicherte in Zahlungsnöte kommen, besonders nach den letzten Beitragsanpassungen. In der Regierung wird sogar ein Notfalltarif diskutiert. Und aus ähnlichen Gründen wurde ja schon vor längerem der Basistarif eingeführt. Viele Versicherte kündigen Ihre Verträge und wechseln den Versicherer. Dabei nehmen sie sehenden Auges alle Nachteile wie Gesundheitsprüfung, Verlust der Altersrückstellung etc. in Kauf. Aber dank des § 204 VVG wäre das alles bei korrekter Anwendung nicht möglich. Es ist ganz einfach, den Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln. Leider ist diese Option vielen noch unbekannt.


Der § 204 VVG regelt in erster Linie, wie PKV-Versicherte ohne Leistungseinbußen durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erhebliche Beitragseinsparungen realisieren können. Für viele Vermittler ist das ein völlig neuer aber interessanter Ansatz, dem Kunden zu helfen.

Die Methode, die Gesellschaft zu wechseln, ist ja hinlänglich bekannt, d.h. bestehende PKV-Verträge werden gekündigt und ein neuer Vertrag wird mit einer alternativen Gesellschaft abgeschlossen. Abgesehen davon, dass dies nur bei komplett gesunden Kunden möglich ist, bringt dies neben einer (kurzfristig betrachtet) hohen Abschlussprovision erhebliche Risiken der langfristigen Haftung mit sich. Diese sind darin begründet, dass der Kunde neben möglicherweise erneuten Wartezeiten seine über viele Jahre mühsam angesparten Altersrückstellungen komplett verliert.



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Doch für Vermittler ergeben sich nicht nur haftungsrelevante Fragen sondern auch große Chancen. Denn durch die bisher häufig unbekannten und ungenutzten Möglichkeiten zum Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach §204VVG ergeben sich für Kunden und Vermittler in einer Win-Win-Situation folgende Vorteile:

• kein Wechsel der Gesellschaft, keine Kündigung
• vergleichbares Leistungsniveau – auch bei Krankheit
• keine Ablehnung, oftmals ohne Gesundheitsprüfung
• enorme Kostensenkungen, besonders bei teuren Altverträgen
• das Alter des Versicherten spielt keine Rolle
• hohe Einsparungen für die Versicherungsnehmer
• ohne Verlust der Altersrückstellungen
• attraktive Vergütung ohne Stornohaftung
• keine Vermittlerhaftung, da Sie nur als Empfehlungsgeber fungieren,
• dadurch auch keine Gefahr von unerlaubter Rechtsberatung
• kein großer Aufwand – ein einfaches Formular genügt
• Bestands, Kunde- und Empfehlungsschutz für Ihre Kunden
• saisonunabhängig: nicht nur zum Jahresende möglich
• kein §34d GeWO sowie keine sonstigen Zulassungen erforderlich

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Donnerstag, 16.05.2013 von 10.00h bis 11.00h – Anmeldung unter:

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