Berlin, 3. September 2012 –
„Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Gläubiger und die Wirtschaftsleistung
von Unternehmen“, kommentiert Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Sein Verband vertritt die
Interessen von 560 Mitgliedsunternehmen, die Aufträge von rund 500.000
Gläubigern aus allen Teilen der Wirtschaft realisieren. „Außerdem macht es
den Gläubigerkredit künftig weniger attraktiv.“ Der sogenannte
Gläubigerkredit bezeichnet den Umstand, dass ein Zahlungspflichtiger das
Begleichen einer Rechnung weit über den vereinbarten Termin hinauszögert und
sich somit ein zinsgünstiges Darlehen bei seinem Auftragnehmer verschafft.
Verbesserungen erhofft sich der BDIU nun beim Zahlungsverhalten des
öffentlichen Sektors. Umfragen innerhalb der Inkassobranche belegen, dass
sich Behörden besonders lange Zeit mit dem Begleichen fälliger Forderungen
lassen. „Darunter leiden vor allem Handwerker und mittelständische
Unternehmen vor Ort, für die die öffentliche Hand ein wichtiger
Geschäftspartner ist“, so Spitz.
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie legt unter anderem fest, dass
Unternehmen bei Handelsgeschäften und Geschäften mit der öffentlichen Hand
ihre Verzugsschäden grundsätzlich vom Schuldner als Verursacher wieder
einfordern können. Dazu zählen explizit auch Kosten, die durch die
Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen. Spitz weiter: „Das bringt
insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit, denn
sie verfügen oft nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um kaufmännisch
ausgemahnte Forderungen selbst effizient einzuziehen.“
Kritisch sieht der BDIU einen Passus im Gesetz, nach dem die
Verzugspauschale von 40 Euro auf die gesamten Rechtsverfolgungskosten
angerechnet werden soll. „Insbesondere im B2B-Bereich reicht das
schriftliche Mahnverfahren oft nicht aus, um Forderungen zu realisieren“, so
Spitz. „Vielmehr müssen häufig eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit
vielen Kommunikationsschritten durchgeführt werden, deren Kosten durchaus
auch weit über diesem Pauschalbetrag liegen können.“ Eine vollständige
Anrechnung auf alle Rechtsverfolgungskosten könnte die Gläubiger in diesen
Fällen sogar schlechter stellen als zuvor. Der BDIU appelliert daher an den
Gesetzgeber, auf diese Pauschalanrechnung doch noch zu verzichten.
Das neue Gesetz soll ausschließlich für den Geschäftsverkehr und für
Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gelten. Verbraucher
sind nicht betroffen.
Über den BDIU
Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in
Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr über
fünf Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den
Wirtschaftskreislauf zurück. Als „Seismograf der Wirtschaft“ erkennen die
Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle
BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband –
die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine
seriöse Inkassotätigkeit.