Karlsruhe – Erfolg für Kunden des britischen Lebensversicherers Clerical Medical: Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden hat, muss das Unternehmen seinen Versicherten die in Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen. Das höchste deutsche Zivilgericht erkannte damit geltend gemachte Erfüllungsansprüche an.