„Startschuss für die Ausbildung der ersten Wertpapiervermittler“

Göltl: Vorbereitungskurse und Prüfungen nach der Befähigungsprüfungsverordnung sorgen für hohe Qualität und Kompetenz der neuen Finanzdienstleister

Nach der langersehnten gesetzlichen Regelung zum Wertpapiervermittler durch das Parlament trat mit 1.4.2012 nun auch die vom Fachverband Finanzdienstleister erarbeitete Befähigungsprüfungsverordnung für den neuen Beruf „Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler“ in Kraft.

Die ersten Prüfungstermine auf dieser Basis finden ab Juni statt. Vorbereitungskurse dazu werden bereits von einigen Fachgruppen organisiert. Deren verantwortungsvolle Tätigkeit unterstreicht Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Der Fachverband schuf mit der Befähigungsprüfungsordnung den Rahmen in welcher Form und über welche Wissensinhalte die Examen abzulegen sind. Die Fachgruppen in den Bundesländern sorgen nun in der Umsetzung für die Sicherung der angestrebten hohen Qualität und Kompetenz.“

Angehende Wertpapiervermittler erhalten in den Vorbereitungskursen das umfassende Wissen für die Prüfungen. Die Basis dafür ist das Skriptum des Fachverbandes Finanzdienstleister: „Gewerbliche Vermögensberatung 2012 inkl Wertpapiervermittler“. Dieses ist auch für das Selbststudium durch angehende Wertpapiervermittler ausgelegt. Das darin vermittelte Wissen umfasst den Lernstoff für die Zulassungsprüfung. „Dieses Skriptum ist zugleich Lernunterlage und Nachschlagewerk und erfüllt die hohen Qualitätsanforderungen in der Ausbildung für den Finanzdienstleistungssektor“, unterstreicht Obmann Göltl. Neben den Länder-Fachgruppen veranstalten auch Finanzdienstleistungsunternehmen für ihre Mitarbeiter interne Vorbereitungskurse, die sie für die amtlichen Prüfungen befähigen.

Bestehende Finanzdienstleistungs-Assistenten (FDLA), die zum Stichtag 1.9.2012 mehr als ein Jahr Berufstätigkeit nachweisen können, dürfen noch bis 31.8.2014 tätig sein. Am 01.09.2014 läuft das Gewerbe des FDLA endgültig aus. Ab 1.9.2012 kann das Gewerbe des FDLA jedoch nicht mehr angemeldet werden.

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