Göltl: Neue Befähigungsprüfungsverordnung trat am 1. April 2012 in Kraft und sichert Qualitäts-Standard für „Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler“
Wie schon bisher der Gewerbliche Vermögensberater, ist ab 1. September 2012 auch der Beruf des Wertpapiervermittlers ein reglementiertes Gewerbe. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Fachverband Finanzdienstleister berufen, in einer Befähigungsprüfungsordnung festzulegen, in welcher Form und über welche Wissensinhalte die Examen abzulegen sind. In diesem Zusammenhang wurden letzen Freitag, am 30.3.2012 die neue Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler veröffentlicht. Das Ziel des Fachverbandes sieht Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit dieser neuen Verordnung erreicht: „Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir dem Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung. Die neue Verordnung für Wertpapiervermittler sichert die dazu notwendige hohe Qualität und Kompetenz. Bei der Gewerblichen Vermögensberatung wird der bereits bestehende hohe Standard noch weiter angehoben.“
Begutachtungsverfahren
Im Jänner 2012 fand ein Begutachtungsverfahren zu diesem Thema statt, indem über ein Dutzend Einrichtungen ihr Know-How zur Verfügung stellten. Die meisten dieser kompetenten Vorschläge wurden umgesetzt. Als Ergebnis wurde bei der Gewerblichen Vermögensberatung der schriftliche Teil der Befähigungsprüfung um den Gegenstand Privatrecht erweitert und zusätzlich der Zeitrahmen der mündlichen Prüfungen um ein Drittel ausgeweitet. Die Prüfer haben damit länger Zeit, die Kompetenz des Kandidaten abzufragen. Diese Veränderung entspricht der Stellungnahme und dem damit verbundenen sehr kooperativen Dialog mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Auch die von verschiedenen Stellen eingelangten Vorschläge, die Anrechnung für Finanzdienstleistungskaufleute und andere Lehrlinge stark zu reduzieren und den Gegenstand Versicherungen auf die in der Gewerbeordnung verwendeten Begriffe zu reduzieren, wurden umgesetzt.
Fachverbandsobmann Göltl zeigt sich zufrieden: „Der Fachverband Finanzdienstleister dankt allen beteiligten Stellen für den regen Gedankenaustausch und die fundierten Stellungnahmen, wobei ich insbesondere die sehr gut aufbereiteten legistischen Anmerkungen aus dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hervorheben möchte.“