Brisantes Urteil des Bundesfinanzhofs zu Ausbildungskosten. / Steuerberaterkammer und -verband Schleswig-Holstein warnen vor verfrühter Euphorie. / Häufig verhindert Nichtanwendungserlass die Umsetzung der Urteile. / Vorteilhafte Urteile für Steuerzahler oftmals ausgehebelt. /
In den letzten Tagen sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Aufsehen. Es erlaubt die steuerliche Absetzung von Ausbildungskosten und Studiengebühren. Ein Urteil, das den Staat Milliarden kosten könnte. Gerade in der momentanen Wirtschaftskrise, verbunden mit den Einsparungen an allen Enden, ist das Urteil brisant. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein warnen jedoch vor verfrühter Euphorie unter Auszubildenden und Studenten. Dr. Arndt Neuhaus, Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dazu: „Die Urteile des Bundesfinanzhofes können durch einen so genannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums leider noch ausgehebelt werden. Tritt ein solcher Erlass hier in Kraft, gilt das Urteil des BFH nur im konkreten Fall, nicht für alle Auszubildenden und Studierende.“
Ein solcher Nichtanwendungserlass kommt häufig dann zum Einsatz, wenn es sich um Urteile handelt, die den Steuerzahler begünstigen. Dr. Neuhaus kritisiert: „Insgesamt wird nur rund jedes sechzigste Urteil durch einen Nichtanwendungserlass de facto außer Kraft gesetzt. Leider sind davon aber überwiegend Urteile betroffen, die vorteilhaft für die Steuerzahler ausfallen.“ Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass Ausbildungskosten nach diesem Urteilsspruch eindeutig als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. „Sollte das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, können Betroffene Einspruch einlegen oder sogar klagen“, so Neuhaus. Es bleibt abzuwarten, welche Vorgehensweise das Bundesministerium für Finanzen wählt. Auch Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein, blickt gespannt auf die weiteren Entwicklungen: „Entweder wird das eine teure Angelegenheit für den Fiskus, oder aber die Gerichte dürfen sich auf eine Flut von Einzelklagen einstellen“, vermutet der Steuerexperte aus Kiel.