- AIFM-Richtlinie reguliert Anbieter geschlossener Fonds
- Bundesgesetzgeber hat 2 Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht
- VGF sieht AIFM als wirkungsvolle Ergänzung zur Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG)
- Verband sieht verbesserte Bedingungen für Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen
Zwanzig Tage nach Veröffentlichung der Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Fonds Manager (AIFM) im europäischen Gesetzblatt tritt diese nun in Kraft. Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen auch die Anbieter geschlossener Fonds.
Der Bundesgesetzgeber hat nun zwei Jahre Zeit, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Aus Sicht des VGF Verband Geschlossener Fonds e.V. ist das Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Regulierung geschlossener Fonds in Deutschland. Der Bundestag hatte sich zuletzt am 6. Juli dieses Jahres im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses mit der Novellierung des FinAnlVerm- u. VermAnlG beschäftigt, das nach den derzeit laufenden parlamentarischen Beratungen voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten wird.
„Das nationale Gesetz reguliert Produkt und Vertrieb, die AIFM Richtlinie die Anbieter geschlossener Fonds – damit sind spätestens Mitte 2013 in Deutschland alle Teilnehmer im Markt der geschlossene Fonds reguliert“, kommentiert VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba das Verfahren. Er fügt hinzu: „Der geschlossene Fonds hat sich als Produkt in den vergangenen fünf Jahren enorm professionalisiert. Nun kommt er auch gesetzlich im weißen Kapitalmarkt an. Damit haben wir endlich einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen.“