Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu geschlossenen Fonds.
Weite Teile der Verbandsforderungen umgesetzt.
Die Bundesregierung hat heute durch Kabinettsbeschluss den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG) verabschiedet.
Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat sich bereits mit seinem Anfang 2009 veröffentlichten Eckpunktepapier für einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen für den Markt der geschlossenen Fonds eingesetzt. Eine Vielzahl der Verbandsforderungen wurde von der Bundesregierung aufgegriffen und im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Dies betrifft das zukünftig zu erstellende Vermögensanlagen-Informationsblatt als Kurzinformation zu geschlossenen Fonds ebenso wie die Einführung der Kohärenzprüfung für Verkaufsprospekte durch die BaFin. Hier hatte der VGF mit der gesetzlichen Verankerung von IDW S 4-Wirtschaftsprüfergutachten einen weitergehenden Ansatz gefordert. Mit der Erweiterung des Prüfungsumfangs der BaFin ist jedoch ein richtiger Schritt zur Steigerung des Anlegerschutzes getan.
Unterstützt wird vom VGF auch die Beaufsichtigung des freien Vertriebs durch die Gewerbeämter und die deutlich erweiterten Zulassungs- und Beratungsanforderungen. Die zukünftig erforderliche Sachkundeprüfung, der zu erbringende Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sowie gesetzliche Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten auf dem gleichen Niveau wie für Bankberater setzen neue Standards für die Beratungsqualität freier Vertriebe. In Zukunft wird es für den Kunden weder rechtlich noch sachlich einen Unterschied machen, ob er von einem Banken- oder einem freien Vermittler beraten wird.
Nach Ansicht des VGF bietet der vorgelegte Regierungsentwurf eine gute gesetzliche Grundlage und einen einheitlichen Rahmen, um den Markt der geschlossenen Fonds fachgerecht zu regulieren und den Anlegerschutz zu optimieren. Durch das kommende Gesetz stehen geschlossene Fonds zukünftig auch regulatorisch auf Augenhöhe mit anderen Anlageformen.
Der Kabinettsentwurf rundet die bestehenden Selbstverpflichtungen der VGF Mitgliedsunternehmen ab: Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise die Erstellung einer Leistungsbilanz nach VGF-Standard, die Erstellung von IDW S4-Gutachten für jeden angebotenen Fonds und der Anschluss an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds.
„Mit dem Gesetzentwurf wird die Transparenz des Marktes gezielt erhöht, dem Anlegerschutz wird Rechnung getragen. Die praxisnahen Regelungen können marktadäquat umgesetzt werden. Alles in allem ein runder Entwurf mit dem wir der von Verbandsseite seit Februar 2009 geforderten Regulierung des Marktes der geschlossenen Fonds mit großen Schritten näher kommen“, so Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
Zum VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.:
Derzeit vertritt der VGF insgesamt 59 Mitglieder, darunter 44 Anbieter geschlossener Fonds und 15 Fördermitglieder. Die im Verband organisierten Anbieter verwalten zusammen ein Investitionsvolumen von rund 165 Mrd. Euro. Bezogen auf den Gesamtmarkt in Deutschland mit einem verwalteten Fondsvolumen von 198 Mrd. Euro repräsentiert der VGF damit mehr als 80 Prozent des Marktes geschlossener Fonds. Die Mitglieder des Verbands haben im Jahr 2010 Fonds mit einem Volumen von rund 7,8 Mrd. Euro aufgelegt. Bezogen auf das Gesamtemissionsvolumen von 10,8 Mrd. Euro entspricht dies einem Anteil von mehr als 70 Prozent.
Mitglieder im VGF sind:
AXA Merkens Fonds, Bouwfonds, Buss Capital, BVT Holding, Commerz Real CFB-Fonds, DCM Deutsche Capital Management, Deutsche Bank Asset Finance & Leasing, Deutsche Fonds Holding, Deutsche Structured Finance, Doric Asset Finance, Dr. Peters, DWS Finanz-Service, E&P Real Estate, GEBAB, Hahn Gruppe, Hamburg Trust, Hannover Leasing, Hansa Treuhand, HCI Capital, Hesse Newman Capital, HGA Capital, HIH Hamburgische Immobilien Handlung, IDEENKAPITAL, ILG Fonds, Industrifinans Real Estate, IVG Private Funds, JAMESTOWN, KGAL, König & Cie, LHI Leasing, Lloyd Fonds, MPC Münchmeyer Petersen Capital, Nordcapital, OwnerShip, PCE Premium Capital, Real IS, SachsenFonds, SHB, Signa Property Funds, US Treuhand, Voigt & Coll., WealthCap – Wealth Management Capital Holding, White Owl, Wölbern Invest
Fördermitglieder im VGF sind:
Aktiva Rechtsanwaltsgesellschaft Steinhauer & Kollegen, Böag, Clifford Chance, Cordes + Partner, Deloitte & Touche, GGV Grützmacher/Gravert/Viegener, Ernst & Young, Fondsmanagement Düsseldorf, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Klumpe, Schroeder + Partner Rechtsanwälte, optegra:hhkl, Riedel & Cie. Consulting, Rödl & Partner, TPW Todt & Partner, Watson, Farley & Williams