Wiener Ombudsmann der Finanzdienstleister:
Kundenumgang der Banken bei FX-Kredit im Fokus der Anfragen
Der Wert unabhängiger Beratung rückt ins Bewusstsein des Konsumentenschutzes
Einen eklatanten Anstieg an Konsumentenanfragen verzeichnete der Ombudsmann der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien, KommR Ing. Mag. Johann Wally, 2010 im Zusammenhang mit Krediten – insbesondere den Fremdwährungsfinanzierungen (FX-Kredite). Von den rund 120 bearbeiteten Anfragen und Fällen in Wien waren rund vierzig Prozent der Vorgehensweise von Banken zuzuordnen: „Zu unserem Bedauern werden Konsumenten seitens einiger Banken immer noch mit Zwangkonvertierungen ihrer Fremdwährungskredite in den Euro konfrontiert bzw. wird Kunden die Auflösung von bestehenden Tilgungsträgern zugunsten eines Neuvertrages der Marke Eigenprodukt nahe gelegt. Dies hat für zahlreiche Konsumenten unnötige Verluste und Kosten mit sich gebracht – und ist nicht im Sinne der Konsumentenschutzes,“ zieht Ombudsmann Wally Resümee.
FX-Kredit: Laufzeit ist wesentlicher Faktor
Generell rät Wally allen Inhaber von Fremdwährungskrediten – vor allem wenn ihr Kredit noch eine längere Laufzeit hat – Ruhe zu bewahren, die Entwicklungen abzuwarten und trotz des derzeit hohen Frankenkurses nicht in Euro zu konvertieren. Viele FX-Kredite laufen noch einige Jahre, für diese heute auf Basis der Krisenerfahrungen Prognosen zu treffen, wäre reine Panikmache, betont Wally: „Die Fremdwährungsfinanzierung ist langfristig zu sehen. Wie sich die Währungen in den nächsten Jahren entwickeln werden, kann niemand mit Bestimmtheit vorhersagen. Wesentlich bei einem FX-Kredit ist ein professionelles Fremdwährungsmanagement, das die Währungsschwankungen beobachtet und – bei drohenden Verlusten – rechtzeitig eingreift. Was ein Fremdwährungskredit gebracht hat, zeigt sich tatsächlich erst am Ende der Laufzeit.“
Privatkredite: Konsumenten in den Fängen des World Wide Web
Seit Basel II und aufgrund der Finanzkrise haben sich die Kreditvergabebedingungen insbesondere im Bereich der Privatkredite erheblich verschärft. So manche Konsumenten sind aufgrund ihrer finanziellen Notsituation immer mehr für unseriöse Kreditangebote anfällig, die via Internet – rasch und ohne Sicherheiten – feilgeboten werden. Diese Scheinfirmen fordern dann nach ihrer Kreditzusage im Vorfeld hohe Bearbeitungsgebühren für die Kreditabwicklung – sind diese dann überwiesen, lösen sich die Firmen im virtuellen Nichts auf. Der Konsument bleibt auf den Kosten sitzen, was meist zu einer Verschärfung der ohnehin bereits angeschlagenen finanziellen Situation führt. Der Ombudsmann rät Konsumenten, im Falle eines Finanzierungsbedarfs insbesondere im Bereich der Umschuldungen unbedingt einen Banken unabhängigen Experten hinzuziehen.
Kreditvermittlung – Kundenanwaltschaft gegenüber Banken
Der Finanzierungsbereich ist äußerst komplex – weshalb es von Vorteil ist, einen Berater zu konsultieren, der einen Überblick über Finanzierungs- bzw. Versicherungsbedarf und
-überschneidungen verschafft: Gewerbliche Vermögensberater mit einem uneingeschränkten Gewerbe sind aufgrund ihrer Qualifikation zur Vermittlung von Krediten und Finanzierungen ohne Limitierung dazu befähigt. Sie agieren in diesem Bereich als unabhängige Kooperationspartner mit Banken und verfügen über das erforderliche Know-how, um Konsumenten bei ihren Finanzierungsbedürfnissen in Verhandlungen mit der Bank zu unterstützen. Eine reibungslose Zusammenarbeit der Vermögensberater mit den Banken erweist sich für Konsumenten von Vorteil und wird auch zunehmend von diesen gewünscht. Da sie von Banken unabhängig sind, holen sie Angebotsvergleiche ein und können etwaige attraktive Alternativlösungen am Markt ausloten – eine wertvolle Dienstleistung, zu der zunehmend auch Konsumentenvertreter in Österreich raten.
Fachexpertise erhöht Chance und verschafft gute Konditionen
Der Leistungsumfang von Vermögensberatern schließt die Beratung und Vermittlung von hypothekarisch besicherte Kredite ebenso ein wie die von Privatkrediten. Sie handeln nach den strengen Standes- sowie Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler sowie dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) und verfügen über einen guten Marktüberblick hinsichtlich Konditionen sowie Zinsen. Dazu kommt, dass sie über die Formalitäten und Aufbereitung der seitens der Bank geforderten Unterlagen bei Finanzierungen oder Umschuldungen bestens Bescheid wissen. Die Einbeziehung professioneller Beratung erhöht daher oftmals die Chance auf die Gewährung einer Finanzierung.
Überprüfen, wen man zu Rate zieht
Im Zusammenhang mit der Beauftragung weist der Ombudsmann darauf hin, dass befugte Kreditvermittler berechtigt sind, für ihre Leistungen eine Provision zu verrechnen. Diese ist jedoch im Zuge der Beauftragung festzulegen und darf einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen. Zudem rät der Ombudsmann im Vorfeld die gewerbliche Befugnis eines Beraters (beispielsweise im Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich/www.wko.at) zu überprüfen.
Rückfragen an: KommR Ing. Mag. Johann Wally
Tel.: 0664/209 99 90, E-Mail: mag.wally@aon.at