Diese unglaubliche Rendite erhalten Auszubildende, junge Berufseinsteiger, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, die alle Vorteile der Riester-Förderung nutzen möchten. Dabei sind jedoch folgende Voraussetzungen zu beachten: Sie dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es ist der Mindesteigenbetrag von 60 Euro für das laufende Jahr zu entrichten.
Der Mindesteigenbetrag (60 Euro) ist bekanntlich deshalb so niedrig, da noch kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen vom Vorjahr vorliegt.
Werden alle Voraussetzungen nun erfüllt, gibt es einen Starterbonus in Höhe von 200 Euro einmalig und eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Alle Zulagen (354 Euro) zusammen in Relation zum notwendigen Eigenaufwand (60 Euro) ergeben eine Rendite von 590 Prozent (!) bzw. einen Wirkungsgrad (Gesamte Zahlungen vs. Eigenaufwand) sogar von 690 Prozent. Sind zusätzlich noch minderjährige Kinder vorhanden, dann gibt es zusätzlich noch einmal 300 Euro Kinderzulage je Kind.
Achtung: Erhalten die Eltern des Auszubildenden, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden für ihn noch Kindergeld, dann erhalten sie auf ihren Riester-Vertrag auch die Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro!
Tipp: Helfen Sie Ihren Klienten bei der Ausschöpfung aller staatlichen Fördermöglichkeiten! Hilfreich kann das Modul SubventO sein. Es bietet einen Riester-Prüfer, der alle möglichen Riester-Potenziale aufzeigt, einen Schichtenvergleich- und Optimierer und vieles mehr! Kostenlose Testversionen unter http://www.vermittlerentlastungsgesetz.de !